Über den Einsatz von Dashcams ist hier im Forum ja schon diskutiert worden. Heute hat das Ansbacher Verwaltungsgericht ein wichtiges Urteil dazu gesprochen.
http://www.br.de/.../dashcam-datenschutz-ansbach-100.html
Das Wichtigste zusammengefasst:
a. Grundsätzlich sind Dashcams zulässig.
b. die Veröffentlichung der Videos oder Weitergabe an Dritte kann gegen den Datenschutz verstoßen wenn auf den Videos Personen zu erkennen sind und wäre somit verboten. Wichtig: auch die Polizei gilt als dritte Person! Stundenweise filmen und die Aufnahmen dann der Polizei zu übergeben ist also verboten!
Daraus wären m. A. zwei Schlüsse zu ziehen:
1. Wenn man mittels solcher Videobeweise Anzeigen ...
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